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Regelwerk Varietätenkreuzung

Regelung zur Varietäten-Kreuzung des Holländischen Schäferhundes
als Projekt des Holländischen Schäferhund Clubs Deutschland e.V.

Vorbemerkungen der FCI
Mit Beschluss der Generalversammlung der FCI 2011 in Paris wurde seitens der FCI u.a. die Varietätenkreuzung zur Erhaltung und Vergrößerung des Genpools begrüßt. Sie trat am 01.01.2012 in Kraft.
[ALLGEMEINE UND RASSESPEZIFISCHE RICHTLINIEN DER FCI

FÜR DAS KREUZEN VON RASSEN UND RASSEVARIETÄTEN

1) Die FCI fördert die Kreuzung von Rassenvarietäten um deren Genpool zu vergrößern und die Gesundheit der Tiere zu verbessern; für die Gesundheit der Hunde ist es nicht förderlich, wenn die Populationen zu klein sind.
Diese Empfehlung

• ersetzt das Zirkular 36/1973 vom 17/10/1973 sowie die Beschlüsse der FCI-Generalversammlung aus dem Jahr 1984 (Acapulco),
• berührt jedoch nicht die gegenwärtige CACIB-Vergabe

2) Richtlinien für das Kreuzen von Varietäten einer Rasse können nur im Einvernehmen mit dem URSPRUNGSLAND und dem ANTRAGSTELLENDEN LAND unter Aufsicht der Wissenschaftlichen und der Zuchtkommission der FCI ausgearbeitet werden.

3) ALLGEMEINE UND RASSESPEZIFISCHE GRUNDSÄTZE

Zur Verminderung von Gesundheitsproblemen oder von Problemen aufgrund eines ungesunden Körperbaus sollte es generell möglich sein, ENG VERWANDTE RASSEN oder RASSEVARIETÄTEN zu kreuzen.
Dabei gilt:
• GRÖSSE: Nur Kreuzen mit der nächsten Grössenvarietät (wegen des Risikos beim Werfen).
• LANGHAAR: Kreuzen von Langhaar mit Langhaar ergibt stets wieder Langhaar (wegen des rezessiven Gens)
• FARBE: Niemals Merle mit Merle kreuzen, denn ein Viertel des Wurfs wird homozygot mit Letaldefekten oder Gesundheitsproblemen, wie Taubheit, belastet sein.
Vorgaben in Bezug auf den Holländischen Schäferhund:
HOLLANDSE HERDERSHOND (223): Kreuzen von Langhaar mit Rauhaar muss wegen des Risikos untypischer Haarstrukturen vermieden werden.]

(I) Kreuzungsprojekt Langhaar x Kurzhaar
1 Ziel und Allgemeine Bestimmungen
Das Projekt dient in erster Linie als Erweiterung der Ziele des ZKB des HSCD, nämlich dem Ziel den Genpool und die Population der Langhaarvarietät des Holländischen Schäferhund zu fördern und zu verbessern, wenn gleich man den Genpool des Kurzhaar nicht außer Acht lassen sollte. Die aktuell gültige ZKB des HSCD wird durch diese Regelung nicht außer Kraft gesetzt und behält im Allgemeinen ihre Gültigkeit, soweit in dieser Regelung nicht anders beschrieben. Sie gilt als Erweiterung und legt die Rahmenbedingungen einer Varietätenkreuzung nach §7b der ZKB fest. Die Nachkommen sollen daher bevorzugt in der Langhaarzucht eingesetzt werden, um ab der F2 Generation auch Langhaarwelpen hervorzubringen.


2 Voraussetzungen der Zuchtpartner und Planung der Durchführung
Auf schriftliche detaillierte Anfrage an die ZK des HSCD kann das Projekt nach Genehmigung des HSCD, des NHC und des VDH mit zwei rassetypischen Holländischen Schäferhunden der Varietät Kurzhaar und Langhaar, ungeachtet der Geschlechterverteilung, durchgeführt werden. Beide müssen zur Zucht zugelassen sein und die entsprechenden Zuchtkriterien (§7 ZKB) erfüllen.
Bevorzugt sollen jene Hunde für ein solches Projekt eingesetzt werden, welche bereits erfolgreich rassetypischen Nachwuchs in ihrer Varietät gebracht haben und deren Linien nicht gehäuft vorkommen.
Bei einer Varietätenkreuzung werden keine Registerhunde eingesetzt.
Der Züchter hat seine Planung über die erste Generation hinausgehend der ZK darzulegen oder den HSCD in die Findung und Durchführung des Planes einzubinden.
Welpen sollen bewusst an Züchter abgegeben werden, welche das Zuchtgeschehen weiterhin mit dieser Kreuzung unterstützen möchten. Vorab sollen mind. 2 interessierte Züchter/Deckrüdenbesitzer benannt werden können.
Die Nachkommen dieses Projektes erhalten Kurzhaar-Registerpapiere mit voller Abstammung im Anhang und dem Vermerk „F1-Genaration aus KHxLH-Verpaarung (Langhaarträger)".
*** Es wird getestet, ob beim Holländischen Schäferhund ein Langhaarträger Test durchführbar ist***********
Sollte eine Varietätenkreuzung eines Langhaares mit einem eindeutig bekannten Kurzhaar (Langhaarträger) geplant sein, so gelten direkt die Vorgaben zum Zuchteinsatz der F1 Generation. (Siehe Punkt 3 a) und b))


3 Zuchteinsatz der F1-Generation
a. Allgemeine Bestimmungen
Die Nachkommen des Projektes können unter den Bedingungen der ZKB des HSCD, als Kurzhaar ihre ZZL machen. Sie bekommen den Vermerk „Bevorzugt einzusetzen für dieLanghaarzucht". Der Zuchteinsatz mit einem KH ist nach Absprache mit der ZK möglich. (siehe Punkt 3 c). Die Exterieurbeurteilung bei der Vorstellung auf der ZZL ist dabei ausreichend, es muss nicht zwingend ein Ausstellungsergebnis oder die Beurteilung der Nachzuchtkontrolle eingereicht werden.

b. Verpaarung mit einem Langhaar
Bevorzugt ist die Verpaarung der F1 Generation mit einem Langhaar mit vollen Ahnen und vollen Papieren. Die Wurfplanung erfolgt auch hier als Projektwurf nach Genehmigung der ZK. Beide Partner müssen die vorgegebenen Zuchtkriterien (insgesamt KH & LH) bezüglich der Gesundheitsuntersuchungen erfüllen.
Gelbträger werden nicht in der Varietätenkreuzung bzw. Nachzucht Zucht eingesetzt.
Die Nachkommen, welche statistisch zu 50 % optische Langhaare und zu 50% optische Kurzhaare sein werden (von denen wieder 100% LH-Träger sind) bekommen ihrem Exterieur entsprechend, bei der Zuchtabnahme die jeweiligen Papiere (Langhaar oder Kurzhaar). Beide Varietäten bekommen Registerpapiere mit vollen Ahnen im Anhang und den entsprechenden Vermerk:
• Langhaar „F2-Generation aus KHxLH-Verpaarung" oder
• Kurzhaar „F2-Generation aus KHxLH-Verpaarung (Langhaarträger)".
Es besteht die Möglichkeit die Papiere bei der Nachzuchtkontrolle des HSCD (frühestens mit 12 Monaten) umschreiben zu lassen.
c. Verpaarung mit einem Kurzhaar (Langhaarträger) oder Kurzhaar (reinerbig)
Der Einsatz in die Kurzhaarzucht sollte im Ausnahmefall ebenso möglich sein. Es bedarf der Zustimmung der ZK mit einer entsprechenden Begründung, warum der Hund entgegen dem eigentlich bevorzugten Einsatz in der Langhaarzucht in die Kurzhaarzucht eingesetzt werden soll.


Dabei gilt es den Einsatz mit einem gleichartigen KH der ebenso bekanntlich Langhaarträger ist (i) und dem Einsatz mit einem wahrscheinlich reinerbigen KH (ii) zu unterscheiden.
i. KH (Langhaarträger)F1 x KH (Langhaarträger)F1
Statistisch gesehen werden 25% Langhaarige Welpen fallen könnten und somit die Langhaarzucht unterstützen.
Weitere 50% sind als KH zu erwarten, die Langhaarträger wären und weitere 25% sind reinerbig KH. (wahrscheinlich 75% optische KH)
ii. KH (Langhaarträger)F1 x KH
Von diesen beiden Varianten, ist diese in Bezug auf die Langhaarzucht irrelevant. Für die Kurzhaarzucht würde diese Verpaarung ebenfalls eine Genpoolerweiterung darstellen.

4 Weiterer Zuchteinsatz
a. Langhaar
Der Zuchteinsatz der F2-Langhaare erfolgt fortan, nach den allgemeinen Regularien der Langhaarzucht. Erst ab der 3. Generation gleicher Varietät erhalten die Nachkommen volle FCI Papiere.
b. Kurzhaar (Langhaarträger) in Kombination mit einem Langhaar
Der Zuchteinsatz der F2-Kurzhaare erfolgt bevorzugt weiter für die Langhaarzucht. Punkt 3 wird analog angewandt. Da auch in Zukunft bei der Kombination eines solchen KH (LH-Trägers) mit einem Langhaar statistisch zu 50% KH Welpen (die alle Langhaarträger sind) fallen werden und diese auch weiter für die Zucht eingesetzt werden sollen, erhalten all diese (KH/Langhaarträger) Nachkommen, obgleich um welche Generation es sich handelt, den Vermerk
• Kurzhaar„FX-Generation aus KHxLH-Verpaarung (Langhaarträger)"
in ihre Registerpapieren. Es handelt sich immer wieder um einen Projektwurf (LHxKH*)
c. Kurzhaar ((ggf.)Langhaarträger) in der Kurzhaarzucht
Auf Antrag können Nachkommen des Projektes wie in auch im Punkt 3c (ii) in der Kurzhaarzucht eingesetzt werden. Auch in diesem Fall gilt ab der 3. Generation gleicher Varietät erhalten die Nachkommen volle Ahnentafeln.


Kreuzungsschema
G 0 Elterntiere: KH (LL) x LH (ll)
F 1 Nachkommen: KH* (Ll) 100% (optische Kurzhaar, ggf. etwas wuscheliger)
Variante 3 b) F1 x Langhaar
Elterntiere: KH*(Ll) x LH (ll)
F 2 Nachkommen: KH*(Ll) 50%/ LH (ll) 50%
Variante 3 c (i) F1 x bekannter Langhaarträger
Elterntiere: KH*(Ll) x KH* (Ll)
F 2 Nachkommen: KH(LL)25%/KH*(Ll)50%/LH(ll)25%
Variante 3 c (i) F1 x Kurzhaar
Elterntiere: KH*(Ll) x KH(LL)
F 2 Nachkommen: KH(LL) 50%/KH*(Ll) 50% (kein Langhaar möglich)

Kreuzungsprojekt Rauhaar x Kurzhaar
1 Ziel und Allgemeine Bestimmungen
Das Projekt dient in erster Linie als Erweiterung der Ziele des ZKB des HSCD, nämlich dem Ziel den Genpool und die Population der Rauhaarvarietät des Holländischen Schäferhundes zu fördern und zu verbessern. Im Gegensatz zur Langhaar-Kurzhaar Varietätenkreuzung dominiert RH über KH, wenn auch der Erbgang möglicher weise unvollständig dominant scheint. (F1 Generation weist deutlich kürzeres und nur wenig krauses Fell auf)


Eine Erweiterung des Genpools der Kurzhaarpopulation durch ein Kreuzungsprojekt Rauhaar x Kurzhaar ist ebenfalls möglich. Die aktuell gültige ZKB des HSCD wird durch diese Regelung nicht außer Kraft gesetzt und behält im Allgemeinen ihre Gültigkeit, soweit in dieser Regelung nicht anders beschrieben. Sie gilt als Erweiterung und legt die Rahmenbedingungen einer Varietätenkreuzung Rauhaar x Kurzhaar nach §7b der ZKB fest.


Voraussetzungen der Zuchtpartner
Auf schriftliche detaillierte Anfrage an die ZK des HSCD kann das Projekt nach Genehmigung des HSCD, des NHC und des VDH mit zwei rassetypischen Holländischen Schäferhunden der Varietät Rauhaar und Kurzhaar, ungeachtet der Geschlechterverteilung, durchgeführt werden. Beide müssen zur Zucht zugelassen sein und die entsprechenden Zuchtkriterien (§7 ZKB) erfüllen.
Bevorzugt sollen jene Hunde für ein solches Projekt eingesetzt werden, welche bereits erfolgreich rassetypischen Nachwuchs in ihrer Varietät gebracht haben und die Linien sollten nicht zu häufig vertreten sein.
Bei einer Varietätenkreuzung werden keine Registerhunde eingesetzt.
Der Züchter hat seine Planung über die erste Generation hinausgehend der ZK darzulegen oder den HSCD in die Findung und Durchführung des Planes einzubinden.


Welpen sollen bewusst an Züchter abgegeben werden, welche das Zuchtgeschehen weiterhin mit dieser Kreuzung unterstützen möchten. Vorab sollen mind. 2 interessierte Züchter/Deckrüdenbesitzer benannt werden können.
Die Nachkommen dieses Projektes erhalten Rauhaar-Registerpapiere mit voller Abstammung im Anhang und dem Vermerk: „F1-Genaration aus RHxKH-Verpaarung"


2 Zuchteinsatz der Nachkommen der F1-Generation
a) Allgemeine Bestimmungen
Es ist davon auszugehen, dass die Nachkommen sowohl vom Rauhaar als auch vom Kurzhaar deutlich abweichen. Aus diesem Grund können die Nachkommen des Projektes unter den Bedingungen der ZKB des HSCD, als Rauhaar oder KH ihre ZZL machen. Die Exterieurbeurteilung bei der Vorstellung auf der ZZL ist dabei ausreichend, es muss nichtzwingend ein Ausstellungsergebnis oder die Beurteilung der Nachzuchtkontrolle eingereicht werden. Verpaarung F1-Generation mit RH
Bevorzugt ist die Verpaarung der F1 Generation mit einem Rauhaar mit vollen Ahnen und vollen Papieren anzustreben. Die Wurfplanung erfolgt auch hier als Projektwurf nach Genehmigung der ZK. Beide Partner müssen die vorgegebenen Zuchtkriterien erfüllen.
Gelbträger werden nicht in der Varietätenkreuzung bzw. Nachzucht Zucht eingesetzt.
Ab der F2 Generation ist davon auszugehen, dass sich bei einem Teil der Nachkommen die Haarstruktur deutlich denen eines „reinen" Rauhaares annähern wird. Es werden vermutlich auch weiter Nachkommen fallen, die deutlich kürzer und weniger kraus in ihrer Fellstruktur sind. Alle Nachkommen bekommen Rauhaar-Registerpapiere mit vollen Ahnen im Anhang und den entsprechenden Vermerk:
• Rauhaar „F2-Generation aus RHxKH-Verpaarung".


3 Weiterer Zuchteinsatz
Der Zuchteinsatz der F2-Rauhaare erfolgt fortan, nach den allgemeinen Regularien der Rauhaarzucht.
Erst ab der 3. Generation gleicher Varietät erhalten die Nachkommen volle FCI Papiere.

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